Außensteuerrecht und Außensteuergesetz
Das Außensteuerrecht birgt oft unerwartete Steuerfallen, die erhebliche Steuernachzahlungen zur Folge haben können. Dies betrifft nicht nur Unternehmer mit internationalen Geschäftsaktivitäten, sondern auch selbstständige Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen. Das Außensteuerrecht spielt eine entscheidende Rolle bei internationalen Gestaltungen und Investitionen und darf keinesfalls vernachlässigt werden.
Steuern sparen durch Wegzug oder Gesellschaftsgründung im Ausland?
Angesichts der hohen Steuerlast in Deutschland versuchen viele vermögende Steuerpflichtige und Unternehmen, ihre Steuerbelastung durch die Verlagerung von Gewinnen ins Ausland zu senken. Die Verlockung ist groß: Viele Länder und Steueroasen bieten niedrige Steuersätze oder sogar eine Nullbesteuerung.
In der Praxis ist dies jedoch komplexer als es scheint. Das deutsche Außensteuerrecht verhindert wirksam die künstliche Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Schutzes ist das Außensteuergesetz (AStG) mit der sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung. Dieses Gesetz ist der größte Gegner derjenigen, die nach einer niedrigeren Steuerbelastung streben.
Steuerpflicht in Deutschland: Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland
Die Steuerpflicht von Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland hängt davon ab, ob das Unternehmen seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung in Deutschland hat. Für natürliche Personen ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland entscheidend. In solchen Fällen spricht man von der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland.
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist oder nach den relevanten Doppelbesteuerungsabkommen als ansässig gilt, muss sein weltweit erzieltes Einkommen in Deutschland versteuern (Welteinkommensprinzip bzw. Ansässigkeitsprinzip).